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Kennzeichnungspflicht aller Flugmodelle

Alle Flugmodelle mit einen Abfluggewicht > 250g unterliegen seit dem 01.10.2017 einer Kennzeichnungspflicht. Es muß also jedes Flugmodell an einer sichtbaren Stelle ein Schild angebracht werden mit folgenden Informationen.

  • Name
  • Anschrift
  • EU Registriernummer (eID)
  • Telefonnummer od. Emailadresse (optional, nicht verpflichtend)

Wer noch keine EU-Registriernummer hat, kann diese entweder beim DMFV im vereinfachte verfahren beantragen oder direkt beim Luftfahrtbundesamt.

EU-Registrierung und Kennzeichnung | Deutscher Modellflieger Verband e.V. (dmfv.aero)