Alle Flugmodelle mit einen Abfluggewicht > 250g unterliegen seit dem 01.10.2017 einer Kennzeichnungspflicht. Es muß also jedes Flugmodell an einer sichtbaren Stelle ein Schild angebracht werden mit folgenden Informationen.
- Name
- Anschrift
- EU Registriernummer (eID)
- Telefonnummer od. Emailadresse (optional, nicht verpflichtend)
Wer noch keine EU-Registriernummer hat, kann diese entweder beim DMFV im vereinfachte verfahren beantragen oder direkt beim Luftfahrtbundesamt.
EU-Registrierung und Kennzeichnung | Deutscher Modellflieger Verband e.V. (dmfv.aero)