Nicht ohne Versicherung !!!

Lieber Modellfliegerfreund,

in der heutigen Zeit werden die Flugmodelle immer größer und die Motoren erreichen Leistungen, welche mit den kleinen Coxmotoren von früher, keinen Vergleich mehr zulassen. Die Modellflieger Vereine haben befestigte Startbahnen und es schauen auch mehr Zuschauer den Modellfliegern über die Schulter. Die Fernsteuerungen sind zwar extrem sicher geworden, aber Technik kann ausfallen und das Modell macht sich selbständig oder wird unkontrollierbar für den Eigentümer. Somit haben wir ein Problem. Wo und wie geht das Flugmodell wieder runter?

Der Gesetzgeber sagt nun, auch zu recht, dass jeder der ein Fluggerät einsetzt, dadurch eine potentielle Gefahr für Leib und Leben Dritter darstellt. Man kann dies zum Beispiel vergleichen mit einem Wohnhaus – hier benötigt man eine Grundbesitzerhaftpflicht – Diese deckt Schäden eines Dritten ab, die ihm auf dem Grundstück oder Haus passieren können, wenn  er sich darauf begibt. Oder z.B. das Auto – hier ist die Autohaftpflicht die Mindestvoraussetzung, um das Kfz auf öffentlichen Wegen/Strassen bewegen zu dürfen. Also, ohne Haftpflichtversicherung für den Modellflug geht nichts! Es gibt für den Modellflug-,  Modellauto- und Modellschiffe Freund mehrere Möglichkeiten eine passende Haftpflichtversicherung zu erhalten: 

  1. Über einen Verein, dem er beitritt. Dies dürfte der meist genutzte Weg sein, denn man möchte ja sein Hobby auch mit anderen Gleichgesinnten teilen, sich austauschen und Erfahrungen sammeln. Hier existiert auch sehr häufig ein entsprechender Platz/See zum Modellfliegen, -auto fahren oder -schiffe fahren.
  2. Über einen Verband, dem man beitreten kann. Das ist aber meist nicht so sinnvoll, da man nur in der freien Natur agieren kann, meist alleine ist und nicht überall ist das z.B. Fliegen von Modellen zulässig.
  3. Oder man wählt nur Modelle bis 5 kg und ohne irgend einen Antrieb/Motor. Hier reicht die Privathaftpflicht aus.

In folgendem betrachten wir nur noch den Modellfliegerfreund !

Bei einem Verein ist die Regel, das es eine Gruppenversicherung gibt, denen das neue Mitglied preisgünstig beitreten kann. Meist haben die Vereine zwei Varianten: 

  • a.) Luftfahrt-Vereins-Haftpflicht und b.) Luftfahrt-Halter-Haftpflicht abgeschlossen.
  • a.) Mögliche Deckung: 1.5 Mio – 3 Mio pauschal für Personen- u. Sachschäden Versichertes Risiko: Personen- u. Sachschäden Dritter auf dem Vereinsgelände Deckung für: Verein u./o. Mitglied gegen geschädigte Dritte, Verein gegen geschädigte Mitglieder
  • b.) Mögliche Deckung: 1.5 Mio – 3 Mio pauschal für Personen- u. Sachschäden Versichertes Risiko: Halter von Flugmodellen bis 25 kg Deckung für: Verein u./o. Mitglied gegen geschädigte Dritte auf Vereinsplatz u. weltweit Ausgenommen USA/Kanada 

Wichtig dabei ist auch, dass bei allen Fragen der Versicherungsgesellschaft bei Antragstellung der Kunde die Wahrheits- und Obliegenheitspflicht hat!

Es müssen alle Fragen ehrlich und wahrheitsgetreu beantwortet werden, denn bei einem Schadensfall wird dies auch überprüft. Falls nur eine Kleinigkeit falsch ist, kann die Versicherungsgesellschaft die Leistung verweigern. Dies gilt ebenso für die Obliegenheitspflicht (= Mitwirkungspflicht).

Es führen viele Wege nach Rom! Jeder Interessierte sollte sich gezielt zu seinem Hobby über einen Verein oder entsprechenden Verband zu dem Thema „Haftpflicht-Versicherung“ informieren.

Kein Holm und Rippenbruch wünscht Euch

Flug-Modell-Club Gersthofen