Wie bereits alle Wissen gilt ab dem 31. Dezember 2020 gilt ein neues EU-Recht für den Betrieb aller unbemannten Flugsysteme (Drohnen, Modellflugzeuge, Helikopter…).
Ab dem 01.01.2023 ergeben sich nach der gewährten Übergangsfrist von 2020 neue Regularien. Das heißt das auch in Vereinen mit Modellen über 2 kg Abfluggewicht nicht mehr ohne gültigen Kenntnissnachweis geflogen werden darf. Sehr wahrscheinlich wird ein EU-Nachweis der „Offenen Kategorie“ erforderlich werden. Dazu sind sich die Experten aber noch nicht ganz einig.
Wer noch keinen Kenntnissnachweis hat möchten wir dringend ans Herz legen das entweder beim LBA oder DMFV nachzuholen.